unser Platz
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Rechtliche Voraussetzungen für den Modellflugbetrieb
LuftVG 1 Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei.
Flugmodelle sind Luftfahrzeuge.
LuftVO 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums ( Basis der Aufstiegserlaubnis und Flugordnung)
Wer ist Flugleiter ?
Diejenige Person, die im Flugbuch eingetragen ist. Datum, Name und Uhrzeit von ...bis ...
Wer darf Flugleiter machen ?
Jede Person ab dem 18. Lebensjahr (volljährig)
Jede Person, die in die Flugordnung eingewiesen ist
Wann ist ein Flugleiter notwendig ?
Individuell verschieden, das steht in der Aufstiegserlaubnis und in der Flugordnung.
Auf unserem Platz besteht folgende Regelung:
wenn sich mehr als 2 Personen mit erlaubnispflichtigen Flugmodellen ins Flugbuch eingetragen haben.
Erlaubnispflichtige Flugmodelle sind:
alle Modelle mit Verbrennungsmotor ( Hubkolbenmotor, Turbine, Pulserantrieb )
alle Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von mehr als 5 kg.
Erlaubnisfreie Flugmodelle sind:
alle Segelflugmodelle unter 5 kg
alle Elektroflugmodelle unter 5 kg
Welche rechtlicheStellung hat der Flugleiter ?
er ist der Hausherr auf dem Flugplatz
er ist der Vertreter des Luftamtes auf dem Flugplatz
Welche Aufgaben hat der Flugleiter ?
Die Aufgaben des Flugleiters stehen in der Flugordnung Absatz 4 : Flugleiterregelung
Welche Kompetenzen hat der Flugleiter ?
Er darf Personen, die nicht seinen Anordnungen folgen oder sich unberechtigt auf dem Flugplatz aufhalten,
auffordern, diesen zu verlassen (Hausrecht).
Er darf den Flugbetrieb einstellen, wenn es die Sicherheit erfordert z. B. :
zu starker Wind wenn sich Piloten nicht an seine Anweisungen halten
Er darf einzelnen Piloten für den Rest des Tages ein Flugverbot erteilen.
Verbotsgründe sind:
sehr riskante oder unsichere Flugweise
alkoholisierter Pilot
wiederholtes überfliegen von Personen in zu geringen Abständen
offensichtlich defektes Modell bzw. Fernsteuerung
fliegen ohne Flugleiter wenn mehr als 2 Erlaubnispflichtige Modelle in der Luft sind
Die Einstellung des Flugbetriebs oder die Erteilung eines Flugverbots sollen immer die letzte
Maßnahme sein, wenn vorheriges gutes Zureden nichts genutzt haben.
Der Flugleiter sollte in jeder Situation höflich aber bestimmt sein.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück.